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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Entlastung, wenn die Pflegeperson ausfällt

Fällt eine private Pflegeperson vorübergehend aus, kann bei Pflegegrad 2 bis 5 Verhinderungspflege genutzt werden. Seit Juli 2025 steht dafür zusammen mit der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.

Wann ist Verhinderungspflege möglich?

Der Anspruch kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 genutzt werden. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Die Leistung kann beispielsweise helfen, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe zeitweise verhindert ist.

Individuelle Prüfung bleibt wichtig

Welche Kosten konkret übernommen werden, hängt von der persönlichen Pflegesituation, der Art der Ersatzpflege und dem noch verfügbaren Jahresbetrag ab. Wir unterstützen Sie gern bei der Orientierung.

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